[DOWNLOAD] "Unter welchen Voraussetzungen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten (sog. 'Zwangsverteidiger') zulÀssig?" by Sarah Gog * Book PDF Kindle ePub Free
eBook details
- Title: Unter welchen Voraussetzungen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten (sog. 'Zwangsverteidiger') zulÀssig?
- Author : Sarah Gog
- Release Date : January 06, 2008
- Genre: Law,Books,Professional & Technical,
- Pages : * pages
- Size : 180 KB
Description
Die Praxis einen Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten zu bestellen, entspringt zwar streng genommen nicht den sog. Terroristenprozessen der 70iger Jahre, sondern einer Entscheidung des BGH vom 24.01.1961, sie hat aber erst im Zusammenhang mit diesen an Bedeutung gewonnen und wurde unter den Begriffen Zwangsverteidiger, oktroyierter Pflichtverteidiger, aufgedrĂ€ngter oder aufgezwungener Verteidiger erörtert. Im jĂŒngeren Schrifttum findet sich fĂŒr den vorsorglichen Pflichtverteidiger immer hĂ€ufiger die Bezeichnung des sog. 'sicherungsverteidigers. Die zulĂ€ssigkeitsbefĂŒrwortenden Ansichten nehmen ĂŒberwiegend Bezug auf die Argumentation des BGH in seiner obiter-dictum-Entscheidung , wonach eine zusĂ€tzliche Pflichtverteidigerbestellung bzw. die Aufrechterhaltung einer zusĂ€tzlichen Pflichtverteidigerbestellung aus GrĂŒnden der Sicherung der DurchfĂŒhrung der Hauptverhandlung geboten sei, wenn sich die Gefahr eines Verteidigerausfalls abzeichnet. Gegen eine Mandatsniederlegung des Verteidigers ist mit der Kostentragungspflicht gem. § 145 IV StPO Rechnung getragen. Als Kollisionsnorm kommt § 145 I StPO in Betracht, unter deren Voraussetzungen eine zusĂ€tzliche Pflichtverteidigerbestellung zulĂ€ssig sein könnte. In dieser hĂ€uslichen Arbeit im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege sollen alle möglichen Rechtsgrundlagen und Rechtfortbildungen, die zu einer ZulĂ€ssigkeit der 'sicherungsverteidigung fĂŒhren könnten, in ErwĂ€gung gezogen werden. Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9 Punkte, Eberhard-Karls-UniversitĂ€t TĂŒbingen, 53 Quellen im Literaturverzeichnis.